Aktuell: Voraussetzungen für den Sportbetrieb im Innen- und Außenbereich ab 20.06.21 |
Aktuelles | |||
Geschrieben von: Geschäftsstelle | |||
Montag, den 21. Juni 2021 um 13:25 Uhr | |||
Die Teilnahme am Sportbetrieb ist aktuell unter folgenden Voraussetzungen möglich: - Im Innenbereich (Hallensport) ist die Teilnahme nur mit Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. - Im Außenbereich ist seit dem 20.06.21 kein Test-, Impf- oder Genesenennachweis für die Teilnahme mehr notwendig.
Für Kinder/SchülerInnen bis einschl. 17 Jahren gilt für den Innensport: - Bis einschl. fünf Jahren wird kein Testnachweis benötigt, um am Training teilzunehmen. - Ab sechs Jahren wird ein aktueller Testnachweis von der Schule benötigt (gilt 60h). - Wenn das Kind sechs Jahre alt ist, aber noch nicht zur Schule geht, wird ein zertifizierter Testnachweis eines Testzentrums benötigt. Dieser ist in diesem Fall allerdings nur 24h gültig. - Ab 18 Jahren muss ein zertifizierter Testnachweis eines Testzentrums vorgelegt werden (gilt 24h), wenn von der Schule keiner ausgestellt werden kann/darf. - Der Nachweis ist der/m Trainer/in vor jedem Training vorzuzeigen.
Um die Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten sicherzustellen, wird die Anwesenheit mittels Luca-App protokolliert. In Ausnahmefällen (z.B. wenn kein Smartphone vorhanden ist) erfolgt die Datenerfassung mittels Teilnehmerlisten in Papierform.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Abteilungs- bzw. Übungleiter.
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